Heiraten zwischen Deutschland und Thailand – Schritt für Schritt
Ich bin deutscher Staatsbürger – Du thailändische Partnerin – und wir wollen gemeinsam den Schritt wagen. Hier erkläre ich, wie das Verfahren in Thailand abläuft – mit den richtigen Unterlagen, Reihenfolge, Fristen und Besonderheiten.
1. Zuständigkeiten klären
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Das deutsche Recht verlangt bei einer Eheschließung im Ausland in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, das von dem deutschen Standesamt ausgestellt wird, das für den deutschen Partner zuständig ist. Auswärtiges Amt+2bern.diplo.de+2
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Für eine Trauung in Thailand ist die Deutsche Botschaft in Bangkok beteiligt: Sie stellt eine sogenannte Konsularbescheinigung aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. bangkok.diplo.de+2thailaendisch.de+2
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Wichtig: Die Botschaft stellt nicht das Ehefähigkeitszeugnis aus. Das bleibt Sache des deutschen Standesamtes. bangkok.diplo.de+1
2. Schrittweise Reihenfolge
Damit alles glatt geht, empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
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Der deutsche Partner beantragt beim zuständigen deutschen Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis. Dieses darf nicht älter sein als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung bei der Botschaft. (Siehe unten)
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Sobald das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, verschickst du es zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen der Deutschen Botschaft Bangkok (siehe Abschnitt 3) – idealerweise per sicherem Versand.
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Bei der Botschaft beantragst du eine Konsularbescheinigung. Die Botschaft prüft Unterlagen und gibt dann eine Bescheinigung auf Deutsch und Thai aus. bangkok.diplo.de+1
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Anschließend muss diese Konsularbescheinigung ggf. noch vom thailändischen Außenministerium („Überbeglaubigung“) gegengezeichnet werden, damit thailändische Behörden sie akzeptieren. thailaendisch.de+1
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Jetzt geht’s zur Eheschließung beim zuständigen thailändischen Standesamt („Amphoe/Khet“) mit allen erforderlichen Dokumenten.
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Nach der Heirat in Thailand: Die Heiratsurkunde bzw. der Eintrag muss bei der Deutschen Botschaft/Botschaft oder durch Legalisierung in Deutschland eingetragen werden, damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird. bangkok.diplo.de+1
3. Welche Unterlagen benötigt die thailändische Partnerin (und der deutsche Partner) für die Trauung in Thailand?
Im Folgenden findest du eine Liste, die sich am Verfahren der Deutschen Botschaft Bangkok und dem Auswärtigen Amt orientiert – ergänzt mit häufigen Anforderungen.
Für den deutschen Partner
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Ehefähigkeitszeugnis (Original) – nicht älter als 6 Monate. bangkok.diplo.de+1
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Reisepass im Original + Kopie. bva.bund.de+1
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Gegebenenfalls Meldebescheinigung oder Hinweis, wenn der deutsche Partner keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat (siehe Abschnitt „kein Wohnsitz“)
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Bei früheren Ehen: Original der Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk. bva.bund.de+1
Für die thailändische Partnerin
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Reisepass oder Personalausweis. สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงเฟิร์ต+1
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Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift) – ggf. mit Übersetzung. สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงเฟิร์ต+1
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Ledigkeitsnachweis / Bescheinigung, dass sie unverheiratet ist oder frühere Ehen rechtskräftig aufgelöst sind. Benoit & Partners+1
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Falls bereits verheiratet gewesen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, jeweils mit Rechtskraftvermerk und Übersetzung. สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงเฟิร์ต+1
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Falls Namensänderungen vorhanden sind (zum Beispiel nach Scheidung): entsprechende Urkunden müssen vorgelegt werden. thaiadvo.com
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Übersetzung aller nicht deutsch/englisch verfassten Urkunden durch einen vereidigten Übersetzer. สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงเฟิร์ต+1
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Legalisierung („Überbeglaubigung“) der thailändischen Urkunden – siehe Abschnitt Legalisation. bangkok.diplo.de
Gemeinsame Unterlagen
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Kopien der Reisepässe beider Partner. bangkok.diplo.de
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Ausgefüllter Fragebogen der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Eheschließung (z. B. Angaben zu Beruf, Referenzpersonen etc.). bangkok.diplo.de+1
4. Besonderheiten & wichtige Hinweise
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Das Ehefähigkeitszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein, wenn es bei der Deutschen Botschaft eingereicht wird. Das steht ausdrücklich auf der Seite der Botschaft. bangkok.diplo.de+1
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Die Deutsche Botschaft in Bangkok stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus – sie erstellt nur die Konsularbescheinigung. Das Ehefähigkeitszeugnis muss vom deutschen Standesamt kommen. Auswärtiges Amt
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Wenn der deutsche Partner keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, sondern schon länger im Ausland bzw. abgemeldet ist, muss er bei seinem letzten deutschen Wohnsitz-Standesamt fragen, wie vorzugehen ist (z. B. Einverständniserklärung oder Nachweis, dass keine neue Ehe eingegangen wurde). Laut Auswärtigem Amt: „Besteht kein Wohnsitz … so ist der Standesbeamte am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zuständig.“ Auswärtiges Amt+1
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Nach der Trauung in Thailand: Damit Deutschland die Ehe auch anerkennt, muss ggf. die thailändische Heiratsurkunde legalisiert und übersetzt werden und beim deutschen Standesamt zur Nachbeurkundung eingereicht werden. Auswärtiges Amt+1
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Kosten und Zeit: Die Deutsche Botschaft nennt z. B. für die Konsularbescheinigung eine Gebühr (für 2024: etwa 85,68 Euro) und Bearbeitungszeit mindestens 15 Arbeitstage ab vollständiger Einreichung. bangkok.diplo.de
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Übersetzungen: Wenn Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen diese durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden. brasil.diplo.de
5. Mein persönlicher Hinweis aus eigener Erfahrung
Ich musste das Ganze auch durchlaufen – es ist kein „Spaßprogramm“, sondern erfordert Geduld, Kontrolle und Organisation. Besonders wichtig:
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Sorgfältig jede Originalurkunde sammeln und keine Papiere vergessen (z. B. alte Scheidung, Namensänderung, wer war wann verheiratet und wie beendet).
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Übersetzungen frühzeitig machen lassen – vereidigte Übersetzer sind teurer und Termine rar.
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Zeit einplanen: Zwischen Antrag, Ausstellung, Versand & Einreichung kann sich einiges ziehen – gerade in der Hochsaison.
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Kontakt mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland früh aufnehmen – dort erfährst du, welche Besonderheiten gelten, wenn du z. B. abgemeldet bist.
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Beim Versand nach Thailand: Nutzt sicheren Dokumentenversand, damit nichts verloren geht.
6. Zusammenfassung in Kürze
Wenn du als thailändische Frau einen deutschen Mann heiraten möchtest und die Trauung in Thailand stattfinden soll, dann gilt im Wesentlichen:
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Deutscher Partner: Ehefähigkeitszeugnis beim deutschen Standesamt beantragen (nicht älter als 6 Monate).
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Deutsche Botschaft Bangkok: Erst nachdem das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, wird die Konsularbescheinigung ausgestellt.
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Thailändische Partnerin: Alle Urkunden (Geburt, Ledigkeit/Scheidung, Namensänderung) im Original mit Übersetzung und ggf. Legalisation.
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Übersetzungen + Legalisierung nicht vergessen.
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Nach der Hochzeit: Die Ehe auch in Deutschland registrieren lassen (Nachbeurkundung) damit alles rechtsgültig ist.
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