Wichtige Tipps zur Verwendung von E-Zigaretten/Vapes in Thailand

Veröffentlicht am 6. November 2025 um 09:13

Wenn du nach Thailand reist – oder dort lebst –, lies dir das unbedingt durch: Die Regeln rund um E-Zigaretten und Vapes in Thailand sind nicht spaßig, sondern sehr ernst.

Warum ist das relevant für dich?

In Thailand sind alle Arten von E-Zigaretten, Vaping-Geräten, E-Liquids grundsätzlich verboten – ganz unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. LegalClarity+2Tobacco Asia+2
Das heißt: Besitz, Einfuhr, Verkauf oder Nutzung solcher Geräte kann dich in großen Ärger bringen – egal ob Tourist oder Einheimischer.

Was kann passieren, wenn du erwischt wirst?

  • Wenn du beim Vapen in der Öffentlichkeit erwischt wirst: Es droht eine Geldstrafe von bis zu ca. 5.000 Baht. thepattayanews.com+1

  • Wenn du ein Gerät oder E-Liquids besitzt oder mitbringst: Das gilt als Verstoß gegen das Zoll- bzw. Einfuhrverbot und kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu viermal dem Wert des Geräts geahndet werden. LegalClarity+2Ecigator+2

  • Wenn du Geräte importierst oder verkaufst: Noch härter – bis zu 10 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von fünfmal dem Warenwert sind möglich. DOSvape

  • Zudem gibt es eine neue Regel: Wer eine Person meldet, die beim Verkauf/Nutzung solcher Geräte erwischt wird, kann bis zu 60 % der Strafe als Belohnung erhalten. scmp.com

Kurz gesagt

Also:

  • Bring keine E-Zigarette oder Vaping-Zeug nach Thailand mit.

  • Nutze keine Vapes in der Öffentlichkeit – auch nicht heimlich.

  • Wenn du etwas mitbringst oder besitzt, kann’s teuer werden oder im schlimmsten Fall ins Gefängnis gehen.

  • Touristen werden nicht grundsätzlich anders behandelt – du bist nicht sicherer als jemand, der dort lebt. LegalClarity+1

Mein Tipp an dich

Wenn ich du wäre: Ich würde kein Risiko eingehen. Lass dein Gerät zuhause oder entsorge es vorher. Wenn du doch etwas mit hast, versteck es nicht einfach – denn wenn du ertappt wirst, ist das Risiko groß. Und glaub mir, „ich wusste nichts davon“ zählt leider nicht immer als Argument.